Tag der offenen Tür
01.10.2026 von 16:00 – 18:00 Uhr
Zeitraum der Schulanmeldungen
05.10.2026 – 16.10.2026
Schulanmeldung für das Schuljahr 2027 – 2028
Schulpflicht: Kinder, die zwischen dem 1. Oktober 2020 und dem 30. September 2021 geboren sind, werden am 1. August 2027 schulpflichtig.
Anmeldezeitraum: 5. Oktober bis 16. Oktober 2026.
Zuständigkeit: Die Anmeldung erfolgt in der für Ihren Wohnsitz zuständigen Grundschule gemäß dem Straßenverzeichnis des jeweiligen Bezirks.
Ablauf: Sie erhalten von unserer Schule eine schriftliche Einladung mit einem konkreten Termin zur Schulanmeldung.
Unterlagen, die zur Anmeldung im Original mitzubringen sind:
- Vollmacht vom nicht teilnehmenden Sorgeberechtigten bitte ausgefüllt mitbringen
- Geburtsurkunde des Kindes
- Personalausweis aller Erziehungs-/Sorgeberechtigten
- Aufenthaltstitel
- Meldebestätigung (bei nicht-deutschen Personalpapieren)
- bei Verheirateten Eheurkunde
- Nachweis über das Sorgerecht – Beurkundung der gemeinsamen elterlichen Sorge (bei nicht Verheirateten) – Negativbescheinigung vom Jugendamt bei alleiniger elterlicher Sorge
- Impfausweis des Kindes (Nachweis Masernschutz)
- Anmeldebogen bitte ausgefüllt mitbringen
- Antrag eFöB (Hort / Nachmittagsbetreuung) bitte ausgefüllt mitbringen
- Vollmacht eFöb bitte ausgefüllt mitbringen
Wünsche für die Klasseneinteilung: Sie dürfen 1 Kind benennen, keine konkrete Klasse oder Klassenlehrerin aus organisatorischen Gründen. Wir versuchen den Wunsch zu berücksichtigen, können jedoch keine Garantie geben.
Religion oder Lebenskunde
Religion – kann derzeit nicht angeboten werden, vielleicht zum Schuljahr 2027 – 2028
Anmeldebogen – bitte ausgefüllt mitbringen
Fotograf
Jährlich vor den Herbstferien kommt der Fotograf.
Anmeldebogen – bitte ausgefüllt mitbringen
Datenschutz im Schulalltag
In geeigneten Fällen berichten wir über Ereignisse aus unserem Schulleben.
Datenschutzbrief – bitte ausgefüllt mitbringen
Wechselwunsch an eine andere Schule
Wünschen Sie für Ihr Kind eine andere als die zuständige Schule, müssen Sie dies bei der Schulanmeldung an ihrer zuständigen Schule schriftlich beantragen und begründen.
- Antrag 123 – Bei Bedarf ausgefüllt mitbringen
Antrag zur Aufnahme eines Kindes in eine andere öffentliche Grund- oder Gemeinschaftsschule - Antrag 123s – Bei Bedarf ausgefüllt mitbringen
Antrag zur Aufnahme eines Kindes in eine öffentliche Schule mit sonderpädagogischem Förderschwerpunkt - Zu Ihrer Information
Vorzeitige Einschulung
Antrag vorzeitige Einschulung – Bei Bedarf ausgefüllt mitbringen
Wurde Ihr Kind zwischen dem 1. Oktober 2021 und 31. März 2022 geboren, können Sie eine vorzeitige Einschulung beantragen. Die Voraussetzung dafür: Es benötigt keine Sprachförderung. Bitte bringen Sie für den Antrag einen Nachweis über den Sprachstand, zum Beispiel QuaSta-Bogen oder die Einschätzung zum Sprachstand aus dem BeoKiz-Verfahren, mit.
Wurde Ihr Kind nach dem 31. März 2022 geboren, kann es erst im Sommer 2028 eingeschult werden.
Spätere Einschulung – Antrag auf Zurückstellung
Antrag auf Rückstellung Bei Bedarf ausgefüllt mitbringen
Rückstellung erwogen – bitte nehmen Sie die Informationen zur Kenntnis – Hinweisbogen
Sie können die Zurückstellung von der Schulbesuchspflicht für ein Jahr beantragen, wenn der Entwicklungsstand Ihres Kindes eine bessere Förderung in einer Kindertagesstätte erwarten lässt. Bitte fügen Sie Ihrem Antrag eine Stellungnahme der Kita bei. Hierfür muss bis spätestens Ende Februar 2027 eine schulärztliche Untersuchung Ihres Kindes erfolgen und der Antrag auf Zurückstellung bis spätestens 26. Februar 2027 gestellt sein.
Über Ihren Antrag entscheidet die Schulaufsicht. Sie berücksichtigt dabei die Stellungnahme der Kita und das Gutachten des Schularztes oder ggf. des SIBUZ (Schulpsychologisches und Inklusionspädagogisches Beratungs- und Unterstützungszentrum).
Die Zurückstellung wird nur genehmigt, wenn an Stelle des Schulbesuchs eine gezielte vorschulische Förderung in einer Kita / einer Einrichtung der Jugendhilfe erfolgt. Sie können sich dazu bei der Schulaufsicht Ihres Bezirks beraten lassen.
Eine Zurückstellung ist nur einmal möglich und nach Beginn des Schulbesuchs ausgeschlossen.
Das ist unsere Grundschule

Noch Fragen
Wie melde ich mein Kind zum Essen an?
Anmeldungen können unter folgendem Link vorgenommen werden:
https://bestellung.z-catering.de/home
Wie melde ich mein Kind ab, wenn es nicht zur Schule kommen kann?
Abmeldungen können ganz einfach hier über unsere Homepage gemacht werden:
Abwesenheitsmeldung
Wie werde ich Mitglied im Förderverein?
Sie können ganz einfach Mitglied werden, indem Sie den Mitgliederantrag ausfüllen und in der Schule abgeben.
Was für Arbeitsgemeinschaften gibt es an der Schule?
Einen Überblick über unsere Arbeitsgemeinschaften finden Sie hier:
Arbeitsgemeinschaften






