Hier finden Sie sämtliche Unterlagen als pdf für die Schulanmeldung:
Alle von uns angeschriebenen Familien müssen im Anmeldezeitraum ihr Kind an unserer Schule anmelden, auch wenn eine Rückstellung beantragt wird oder der Wunsch an eine andere Grundschule besteht.
Es sollten möglichst beide Elternteile zur Anmeldung kommen.
Sollte nur ein Elternteil die Anmeldung vornehmen, dann ist der Ausweis des zweiten Elternteils und eine entsprechende Vollmacht vorzulegen.
Vollmacht: „siehe Anlage“
Sollte nur ein Elternteil erziehungsberechtigt sein, dann ist ein entsprechender Nachweis vorzulegen, z.B. Negativbescheid.
Wir würden uns sehr freuen, wenn alle im folgenden hinterlegten Dokumente von Ihnen ausgefüllt mitgebracht werden – gerne digital ausgefüllt für die bessere Lesbarkeit.
Selbstverständlich liegen auch alle Dokumente zum Ausfüllen in der Schule vor, wenn Sie keine Möglichkeit zum Ausdrucken haben.
Unbedingt mitzubringen sind folgende Unterlagen:
Sollte es relevante gesundheitliche Diagnosen geben, bitten wir um Vorlage entsprechender Nachweise.
Das Dokument für die Schulärztliche Untersuchung (109´er Bogen) erhalten Sie ausschließlich in der Schule. Die gesetzlichen Grundlagen und die Datenschutzhinweise können unter folgenden Links oder vor Ort in der Schule eingesehen werden:
Ergänzende Förderung und Betreuung – Hort / Nachmittagsbetreuung /Früh- und Spätbetreuung – bitte folgenden Antrag ausgefüllt mitbringen:
Bei Antrag auf Rückstellung:
Schriftlicher Antrag und „Kreuz“ auf Anmeldebogen
Bericht der Kita und gegebenenfalls anderer Einrichtungen
Nachweis, dass die Kita für ein weiteres Jahr einen Platz zur Verfügung stellt
Bei „Rückstellung erwogen“
Bitte zur Kenntnis nehmen
Bei Antrag auf Aufnahme in eine andere Schule:
Können Sie dieses Formular verwenden
oder Sie stellen den Antrag online. Bei Antragstellung Online müssen Sie diesen dann ausdrucken und unterschrieben von beiden Elternteilen mit zur Anmeldung bringen.
Bitte nehmen Sie die Hinweise zur Kenntnis
„Hinweise Antrag andere GS“
Eine Begründung für den Wunsch ist empfehlenswert.
Antrag auf vorzeitige Einschulung:
Wenn Ihr Kind im Zeitraum vom 01.10.2019 bis 31.03.2020 geboren ist, kann es vorzeitig eingeschult werden.
Bei der Schulanmeldung ist dann der sog. QuaSta-Bogen (Qualifizierte Statuserhebung vierjähriger Kinder – wird von der Kita erstellt) vorzulegen. Der Bogen muss deutlich erkennbar von der Kita unterschrieben und abgestempelt sein.
Alle weiteren Fragen klären wir vor Ort bei der Anmeldung.
Anlage:
Hinweise für Erziehungsberechtigte Antrag andere Grundschule